Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bianca Andree | ANDREE PROJECTS
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Beratungsleistungen, Projektkoordination, Mediation und Bauherrenvertretung zwischen Bianca Andree (nachfolgend „ANDREE PROJECTS“) und ihren Auftraggebern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.
§ 2 Leistungsgegenstand
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ANDREE PROJECTS erbringt Leistungen in den Bereichen Bauherrenvertretung, Behördenmanagement, Mediation und Consulting.
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Klarstellung: ANDREE PROJECTS erbringt Beratungs- und Koordinationsleistungen. Es handelt sich ausdrücklich nicht um Rechtsberatung, Steuerberatung, Architekturleistungen oder statische Berechnungen. Hierfür sind vom Auftraggeber separate Fachplaner zu beauftragen.
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ANDREE PROJECTS schuldet die fachgerechte Beratung und Koordination (Dienstvertrag), nicht jedoch das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen oder genehmigungstechnischen Erfolgs (Werkvertrag), da dieser oft von Dritten (Behörden, Gerichten) abhängt.
§ 3 Zusammenarbeit und Mitwirkungspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, ANDREE PROJECTS alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 4 Kommunikation via WhatsApp / Digitale Medien
Die Kommunikation kann auf Wunsch des Auftraggebers über WhatsApp erfolgen. ANDREE PROJECTS übernimmt keine Haftung für die Datensicherheit bei der Nutzung von Drittanbieter-Messengern. Vertrauliche Dokumente sind auf sicherem elektronischem Weg (E-Mail mit Verschlüsselung) oder postalisch zu übermitteln.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
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Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss gültigen Stundensätzen.
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Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
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Reisekosten und Spesen für Termine vor Ort (Algarve) werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern sie über den vereinbarten Rahmen hinausgehen.
§ 6 Haftungsbeschränkung
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ANDREE PROJECTS haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
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Die Haftung für Fehler von Dritten (z. B. beauftragte Bauunternehmen, Architekten oder Behörden) ist ausgeschlossen. ANDREE PROJECTS tritt hier lediglich als Koordinatorin auf; die Vertragsverhältnisse der Gewerke bestehen direkt zum Auftraggeber.
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Die Haftungshöhe ist auf die Höhe des Auftragswertes (Honorar) begrenzt, sofern gesetzlich zulässig.
§ 7 Besonderheiten bei Mediation
In Mediationsverfahren ist ANDREE PROJECTS als allparteiliche Vermittlerin tätig. Eine Vertretung der Interessen nur einer Partei findet hier nicht statt. Die Vertraulichkeit über die Inhalte der Mediation wird garantiert, sofern keine gesetzlichen Offenbarungspflichten bestehen.
§ 8 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland / Portugals [hier entscheiden, je nachdem wo dein Hauptsitz registriert ist]. Gerichtsstand ist der Sitz von ANDREE PROJECTS.
§ 9 Widerrufsrecht und vorzeitiges Erlöschen
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Widerrufsbelehrung: Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist, hat er das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
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Vorzeitiges Erlöschen: Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn ANDREE PROJECTS die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Auftraggeber dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
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Rückerstattung: Eine Rückerstattung für bereits erbrachte Beratungsstunden oder Koordinationsleistungen ist ausgeschlossen, sobald die Leistung mit Zustimmung des Auftraggebers begonnen wurde.
§ 10 Stornierungsbedingungen
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Termine für Vor-Ort-Begehungen oder Behördengänge müssen mindestens 48 Stunden im Voraus abgesagt werden.
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Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin behält sich ANDREE PROJECTS vor, eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % des voraussichtlichen Honorars in Rechnung zu stellen. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen werden 100 % fällig.
